Compliance und Werbeartikel
Natürlich stehen Werbeartikelspezialisten ihren Kunden auch bei einem der aktuellsten Probleme mit Rat und Tat zur Seite: Beim The-ma Compliance. Unverschuldet hat auch der Werbeartikel in der Öf-fentlichkeit durch aufgedeckte Korruptionsaffären gelitten. Dazu sollte man die Begrifflichkeit der Wörter „Werbeartikel“ und „Compliance“ genauer definieren.
Werbe- und Streuartikel, nichts anderes sind Geschenke von Unter-nehmen an Kunden per Begriffsbestimmung, gelten als kleinere Aufmerksamkeit und damit als unverfänglich und problemlos in den Geschäftsbeziehungen.
Der Begriff Compliance steht für Regelkonformität, also der Einhal-tung gesetzlicher Bestimmungen und Regeln. Verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit gelangt ist der Begriff allerdings durch massive Bestechungsvorwürfen an Manager in hohen Positionen. Der „Regeltreue“ widmen deshalb vor allen Dingen mittelständische und große Unternehmen mittlerweile besondere Aufmerksamkeit mit eigenen Compliance-Abteilungen.
Übertragen auf den Werbeartikel im Marketing-Mix spielt Compliance aber keine Rolle. Vielmehr sorgt hier der Gesetzgeber durch die steuerlichen Absetzbarkeit, die von vielen mit einer legalen Grenze für Werbegeschenke gleichgesetzt wird, für Unsicherheiten. Dabei sollte man wissen, dass der steuerlich relevante Betrag von derzeit 35 Euro nicht automatisch mit Compliance-Richtlinien für Präsente gleichzusetzen ist. Deshalb eine kleine Hilfestellung: Die unverbindliche Empfehlung des Arbeitskreises Corporate Compliance empfiehlt für gelegentliche Zuwendungen eine Obergrenze von 50 Euro pro Vorgang, nicht pro Jahr! Auch in diesem nicht ganz unproblematischen Umfeld kennen sich Werbemittelprofis bestens aus, informieren entsprechend und beseitigen Verunsicherungen.